Förderprogramm des unternehmerischen Know-hows (FuK)

  Bemessungsgrundlage Fördersatz Zuschuss max.
Unternehmner 4.000,00 100% 4.000,00

Hinweis über eine modifizierte Richtlinie

Förderprogramm des unternehmerischen Know-hows (FuK)
Förderprogramm des unternehmerischen Know-hows (FuK)
Am 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5

Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen. 

Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Ihnen unter „Informationen zum Thema“ im Reiter „Publikationen“ zur Verfügung steht.
Zur Antragsstellung

Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Das Beratungsprogramm für eine „Förderung unternehmerischen Know-hows (FuK)“ können kleine und mittlere Unternehmen in Anspruch nehmen, die:

  • selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe tätig sind.
  • ihren Sitz in Deutschland haben.
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro haben.
  • Den Zuschuss zu den Kosten einer Beratung in der Start- und Festigungsphase können insbesondere neu gegrün- dete, junge Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung (Jungunternehmen) in Anspruch nehmen. Dieser soll zum Aufbau beitragen und die nach- haltige Führung eines Unternehmens unterstützen und zu deren Sicherung beitragen.

Gefördert werden:

  • Jungunternehmen innerhalb der ersten 2 Jahre
  • Bestandunternehmen ab 3. Jahr nach Gründung
  • Unternehmen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten